Leistungen

Wind

Prüfungen


Bei Windenergieanlagen kann es verschiedene Anlässe für Prüfungen und Begutachtungen geben. Wir prüfen und bewerten alle Typen als unabhängige Sachverständige über den gesamten Lebenszyklus für einen sicheren Betrieb und Anlagenzustand. Bisher wurden über 5.000 Windenergieanlagen weltweit begutachtet. 

WKP


Betreiber haben ihre Anlagen im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung durch einen Sachverständigen regelmäßig alle zwei Jahre technisch überprüfen zu lassen. Wenn mindestens einmal jährlich durch die Herstellerfirma autorisierte Sachkundige eine Prüfung und Wartung an den Anlagen durchführen, kann der Zeitraum auf vier Jahre verlängert werden.  


ZOP


Vor Ablauf der Gewährleistung oder dem Austritt aus einem Vollwartungsvertrag des Anlagenherstellers sollten die Anlagen einer Zustandsorientierten Prüfung (ZOP) unterzogen werden, um die letzte Chance eventueller Gewährleistungsansprüche nutzen zu können

Eine solche Prüfung wird unter anderem auch von Banken für Anschlussfinanzierungen gefordert. Um ihre Anlage beispielsweise nach dem Austritt aus einem Vollwartungsvertrag zu versichern, ist eine Zustandsorientierte Prüfung in Abstimmung mit dem Versicherer nötig.

Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Zweck der Prüfung. Häufig beinhaltet sind neben der techn. Begutachtung der Anlage (Fundament, Turm, Maschine, Rotorblätter) auch weitergehende Prüfungen wie Schwingungsmessungen, Videoendoskopie des Getriebes, Erdungs-/Blitzschutzmessung, Öl- und Fettanalysen sowie der Dokumentationen der Anlage.


IBN Abnahmen
/ Endabnahmen


Bevor die Anlage dem Kunden übergeben wird, wird nach der Inbetriebnahme die Endabnahme durchgeführt. Dabei erfolgt eine Überprüfung, ob die Anlage den vertragsgemäßen Lieferumfang hat und konform zur Baugenehmigung ist. Es wird eine Mängelliste erstellt, die die Mängel mit entsprechenden Beseitigungskosten aufführt. So hat der Käufer eine Grundlage, um mit dem Hersteller eine Einigung bezüglich der Übernahme der Anlagen zu finden.

Ende Gewährleistung und Auslauf Wartungsvertrag


Vor Ablauf der Gewährleistung und dem Austritt aus einem Vollwartungsvertrag des Anlagenherstellers sollten Sie  Ihredie Anlagen einer Zustandsorientierten Prüfung unterzogen werdeniehen lassen, um die letzte Chance eventueller Gewährleistungsansprüche zu nutzen. Empfohlen wird eine vertiefte technische Prüfung einschließlich einer Schwingungsmessung des Triebstranges und/oder eine Videoendoskopie des Getriebes.


Rotorblattprüfungen

Die Rotorblätter der Anlage gehören zu den am stärksten beanspruchten Komponenten. Daher sind regelmäßige Überprüfungen sinnvoll und in Form einer Wiederkehrenden Prüfung auch vorgeschrieben. Die Begutachtung kann dabei je nach Anlagentyp und Wünsch per Abseiltechnik bzw. Hubsteiger oder per Drohne erfolgen. Darüber hinaus kann eine Begutachtung der Rotorblätter innen erfolgen. Ziele der Prüfungen sind beispielsweise die Identifikation von Rissen, fehlenden oder beschädigten aerodynamische Anbauteilen, Delamination oder auch eine Blitzschutzmessung. Die Begutachtung der Rotorblätter mit einer Drohne erfolgt durch ein patentgeschütztes Verfahren: Es erfolgt die Begutachtung der Oberflächenstruktur durch eine hochauflösende Kamera, die sowohl ein Video als auch Bilder aufnimmt sowie mit einer zusätzlichen Thermografie-/ Wärmebildkamera Eine Wärmebildkamera macht die inneren Strukturen eines Blattes sichtbar. Weitere Vorteile sind eine deutlich kürzere Arbeitszeit an der Anlage (Ausfallzeiten der WEA), bessere Inspektionsergebnisse durch die Analyse der inneren Strukturen sowie der Möglichkeit der Durchführbarkeit auch bei Windstärken deutlich über 10 m/s.

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